Presseerklärungen | |
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„Jeder hat das Recht, seine Meinung
in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten... Die Pressefreiheit und Freiheit der Berichtserstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. ...“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 In vielen Fällen lehnt man Veröffentlichungen von Presseerklärungen der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg ab. In meisten Fällen werden unsere Presseerklärungen drastisch „bearbeitet“. |
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5. Januar 2025 |
Presseerklärung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg hat die Anträge des Kulturministeriums des Landes Brandenburg auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam abgelehnt
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